Lehrlingsmediation


Durch die Einführung der außerordentlichen Auflösung von Lehrverhältnissen zum Ende des 12. bzw. 24. Lehrmonats wurde durch das Berufsausbildungsgesetz (§ 15a BAG Ausbildungsübertritt) eine neue Form der Beendigung von Lehrverhältnissen geschaffen. Vor dieser außerordentlichen Auflösung hat der Gesetzgeber zwingend ein Mediationsverfahren vorgesehen.


Ablauf Lehrlingsmediation:
  • Die Problemlage der Beteiligten wird in der Mediation transparent dargestellt und geklärt.
  • Durch die Mediation wird entweder eine Lösung des Konflikts erreicht und das Lehrverhältnis fortgeführt oder das Lehrverhältnis wird aufgelöst undes erfolgt ein Ausbildungsübertritt an das Arbeitsmarktservice.
  • Durch die professionelle Begleitung von speziell mit der Rechtslage und den knapp bemessenen Fristen vertrauten MediatorInnen wird an einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung gearbeitet.


Wer nimmt am Gespräch teil?

  • Lehrling
  • bei Minderjährigkeit der/die gesetzliche VertreterIn
  • auf Verlangen des Lehrlings eine Person seines Vertrauens
  • Lehrberechtigte/r oder AusbildnerIn
  • MediatiorInnen

 

Vorteile:
  • Klarheit über die Problemlage und die Ursachen der Auflösung.
  • Auch im Falle einer Auflösung, können beide Seiten mit dem guten Gewissen auseinander gehen, alles versucht zu haben.
  • Die gewonnenen Erfahrungen können auf zukünftige Lehrverhältnisse angewendet werden und tragen zu einem positiven konfliktfreien Arbeitsklima bei.
  • Die Zukunftschancen für den Lehrling bleiben dabei gewahrt.


Mediatives Gespräch als präventive Maßnahme :

Wir unterstützen Sie auch gerne bei einem mediativen Gespräch zwischen Lehrling und Lehrberechtigten/AusbildnerIn. Durch diese präventive Maßnahme können frühzeitig bestehende Unstimmigkeiten aufgeklärt werden, bevor sich diese zu einem massiven Konflikt entwickeln. Das spart Kosten und wertvolle Zeit!